Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Offenburger Hausarztes endet so, wie er nach den Regeln des Rechtsstaats enden muss: ohne Schuldspruch. Der Täter muss in die Psychiatrie.
Als Täter ist er seit langem überführt, Zeugenaussagen und Spurenanalysen haben es zweifelsfrei ergeben. Doch noch am Tag der Urteilsverkündung im Offenburger Arztmordprozess bestreitet der Angeklagte, dass er irgendetwas mit dem Fall und dem Prozess zu tun habe. Das Verhalten ist – davon zeigt sich die Strafkammer überzeugt – Teil seines Krankheitsbildes.
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