Offenburg

Arztmordprozess: "Das war die Tat eines Wahnsinnigen"

BZ-Plus Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Offenburger Hausarztes endet so, wie er nach den Regeln des Rechtsstaats enden muss: ohne Schuldspruch. Der Täter muss in die Psychiatrie.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ohne Schuldfähigkeit keine Strafe: das...ericht kurz vor der Urteilsverkündung   | Foto: Helmut Seller
1/2
Ohne Schuldfähigkeit keine Strafe: das Schwurgericht kurz vor der Urteilsverkündung Foto: Helmut Seller
Als Täter ist er seit langem überführt, Zeugenaussagen und Spurenanalysen haben es zweifelsfrei ergeben. Doch noch am Tag der Urteilsverkündung im Offenburger Arztmordprozess bestreitet der Angeklagte, dass er irgendetwas mit dem Fall und dem Prozess zu tun habe. Das Verhalten ist – davon zeigt sich die Strafkammer überzeugt – Teil seines Krankheitsbildes.
Kommentar ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel