Atomkonzerne vor Niederlage
Beim Bundesverfassungsgericht ging es um den Schutz des Eigentums der Akw-Betreiber.
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KARLSRUHE. Der Verfassungsstreit um den Atomausstieg ist für die Bundesregierung recht positiv verlaufen. Es zeichnet sich ab, dass das Karlsruher Gericht den beschleunigten Ausstieg allenfalls punktuell beanstanden wird.
Im wesentlichen ging es um den Schutz des Eigentums der Atomkonzerne. Zu diesem Eigentum zählten die Unternehmen auch die vom Staat gewährten Reststrommengen für die Atomkraftwerke. Nach Fukushima seien diese ...