Allgemeinverfügung
Auch den Hochschwarzwald trifft das Betretungsverbot
Fr, 20. März 2020, 18:53 Uhr
Titisee-Neustadt
Ab Samstag bis voraussichtlich 5. April gilt ein sogenanntes Betretungsverbot für öffentliche Flächen. Was bedeutet das? Was sagen die Bürgermeister?
Nach und nach laufen am Freitagmittag aus den Rathäusern Löffingen, Hinterzarten und Titisee-Neustadt die Nachrichten über das Betretungsverbot ein. Alle Kommunen im Landkreis erlassen es auf Empfehlung des Gesundheitsamts. Die Allgemeinverfügung gilt für alle öffentlichen Plätze wie Straßen, Wege, Gehwege, öffentliche ...