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Strache-Video

Warum der Südwest-Datenschützer die Veröffentlichung kritisiert

Axel Habermehl
  • Mo, 20. Mai 2019, 19:48 Uhr
    Südwest

Stefan Brink bekräftigt seine Kritik an der Veröffentlichung des Videos mit dem FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache. Bei der Aufzeichnung handele es sich allem Anschein nach um eine kriminelle Tat.

Stefan Brink:  „Herr Strache wurde in eine Falle gelockt“  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Stefan Brink: „Herr Strache wurde in eine Falle gelockt“ Foto: Marijan Murat (dpa)
Datenschützer Stefan Brink erklärt im Interview mit Axel Habermehl, warum er die Veröffentlichung des Strache-Videos durch Süddeutsche Zeitung und Spiegel kritisch sieht.

BZ: Herr Brink, Sie haben die Veröffentlichung des Videos kritisiert, indem FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte öffentliche Aufträge in Aussicht stellt, sollte sie der rechten FPÖ zum Erfolg bei der Wahl 2017 verhelfen. Warum?
Brink: Weil es aus einer kriminellen Quelle stammt. Nach allem, was wir wissen, ist das Video ohne Kenntnis der Betroffenen aufgenommen worden. Herr Strache wurde in eine Falle gelockt. Er wähnte sich offenbar in einer nichtöffentlichen Situation. Das Video zeitgleich mit der Wortberichterstattung zu veröffentlichen, war aus meiner Sicht journalistisch keineswegs geboten.

BZ: Hätten Sie es vorgezogen, wenn die Öffentlichkeit nichts davon erfährt?
Brink: Nein. Richtigerweise hätte man zunächst mit einem Wortbeitrag berichtet und das Video allenfalls in dem Moment eingesetzt, in dem die Richtigkeit des Berichts in Frage gestellt worden wäre. Selbst dann hätte man es nicht veröffentlichen müssen. Es reicht in der Regel, dem Betroffenen den Beleg zu zeigen.



BZ: Ein Zeitungsbericht wirkt anders als ein Video. Hat die Öffentlichkeit nicht das Recht, ganz unmittelbar zu sehen und zu hören, wie skrupellos dieser Mann redet und sich verhält?
Brink: Es ist Sache der Presse, zu entscheiden, worüber und wie sie berichtet. Da redet auch niemand rein. Meiner Meinung nach ging es hier darum, zu zeigen, dass sich jemand korrumptiv verhält, dass er die Presselandschaft grob umgestalten will und undemokratische Ansätze verfolgt. Aber wie er gekleidet ist und ob er zu viel Wodka trinkt, darauf kommt es nicht an. Gleichzeitig ist genau das aber geeignet, ihn bloßzustellen, in ein schlechtes Licht zu rücken und seine Rechte zu verletzen.

BZ: Schlägt der Datenschutz die Pressefreiheit?
Brink: Das ist ein ganz differenziertes Verhältnis. Es geht nicht darum, dass ein Recht das andere schlägt. Es gibt verschiedene Grundrechte und die müssen in einen Ausgleich gebracht werden. Was mir an der Debatte nicht gefällt, ist die pauschale Aussage: Pressefreiheit ist ja wohl wichtiger als Datenschutz. Wir müssen von diesem pauschalen und unhinterfragten Vorrang von Presse- und Meinungsfreiheit runterkommen, hin zu einem Ausgleich mit anderen Aspekten wie Datenschutz und Privatsphäre.

BZ: Ist es privat, wenn ein Regierungsmitglied im Urlaub gegenüber Ausländern seine Bereitschaft andeutet, korrumpierbar zu sein?
Brink: Das hängt von den Umständen ab. Das Thema ist natürlich ein öffentliches und hochinteressant. Aber die Privatheit bestimmt sich doch nicht nach Themen, die besprochen werden. Wollen Sie behaupten, man dürfe einen Politiker nachts im Bett belauschen, wenn er da über Staatsverschuldung redet? Es kommt darauf an, ob er sich in einem öffentlichen Kontext bewegt, oder in einem nichtöffentlichen. Genau das war hier Teil der Falle. Strache wurde signalisiert: Du bist in einem privaten Raum.
Zur Person

Stefan Brink (53) ist Jurist und seit Dezember 2016 der Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 21. Mai 2019: PDF-Version herunterladen

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