Auszubildender als Hans im Glück
Verfahren wegen Diebstahls gegen Geldbuße eingestellt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ST. BLASIEN. Hans im Glück kann jeder sein – diese erfreuliche Erfahrung machte ein 22-jähriger Auszubildender, der des Diebstahls angeklagt war. Zu seinem Glück stellte Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro ein. Aber auch sonst war ihm das Glück – zumindest weitgehend – hold.
Im März 2007 musste der Angeklagte an einer auswärtigen Schulung teilnehmen. Als er am Abend vor dem Beginn des Lehrgangs seine sieben Sachen packte, stellte er ...