Auszubildender als Hans im Glück
Verfahren wegen Diebstahls gegen Geldbuße eingestellt.
ST. BLASIEN. Hans im Glück kann jeder sein – diese erfreuliche Erfahrung machte ein 22-jähriger Auszubildender, der des Diebstahls angeklagt war. Zu seinem Glück stellte Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro ein. Aber auch sonst war ihm das Glück – zumindest weitgehend – hold.
Im März 2007 musste der Angeklagte an einer auswärtigen Schulung teilnehmen. Als er am Abend vor dem Beginn des Lehrgangs seine sieben Sachen packte, stellte er ...