Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Badenweiler soll laut mehrheitlichem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aufgehoben werden. Die Verwaltung wurde mit der Aufhebung der Satzung beauftragt.
Die Aufhebung hat keine Auswirkungen auf den Kur- und Schlosspark. Auch die Verordnung des Gemeindeverwaltungsverbands Müllheim-Badenweiler zum Schutz von Naturdenkmälern ist hiervon nicht betroffen.
Im Jahr 2009, so Hauptamtsleiter Florian Renkert, hatten lediglich 32 von den über 1100 Kommunen in Baden-Württemberg eine Baumschutzsatzung (BSS). ...