Bahlingen nutzt Ankaufsrecht

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Da das Baurecht auf Grundstücken im Gebiet Unterriesen nicht ausgeübt wurde, machte die Gemeinde von ihrem Ankaufsrecht Gebrauch. Dies sah ein Mitglied einer betroffenen Familie als große Härte an. Man habe die Frist nur um wenige Monate überschritten und es sei ein bauwilliger Käufer vorhanden, argumentierte der Bürger in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung. Er bat darum, die harte Entscheidung nochmals zu überdenken, da sie mit erheblichem finanziellem Verlust einhergehe. "Nicht alles, was Recht ist, ist richtig", meinte er; es treffe in Bahlingen verankerte Familien. Bürgermeister Harald Lotis entgegnete, dass man unter der Maßgabe der Gleichbehandlung die Entscheidung personenneutral in zwei Sitzungen beraten habe. Man habe sich gegen eine Verzugsstrafe und für den Ankauf ausgesprochen. Der Bürgermeister sah keine weitere Möglichkeit, das Thema nochmals zu beraten: "Wir wollen die Bauverpflichtung ernst nehmen, die Entscheidung steht."
Schlagworte: Harald Lotis
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