Account/Login

Gesetzes-Novelle

Bank-Beratung: Der Zwang zum Protokoll

Rolf Obertreis
  • Mi, 30. Dezember 2009, 20:30 Uhr
    Wirtschaft

     

Banken müssen in Zukunft jedes Beratungsgespräch zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren schriftlich festhalten. Verbraucherschützer halten das für einen richtigen Schritt. Ob die Anlageberatung besser wird, muss sich erst zeigen.

Bankberatung.  | Foto: Wüstenrot
Bankberatung. Foto: Wüstenrot
Für Anleger, Banken und Sparkassen hat vor allem der Artikel 4, Abschnitt 6.4 große Bedeutung. Es geht um das heikle Thema, wie eine Bank Anleger berät. Am 1. Januar tritt ein neues Gesetz für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren in Kraft. Es wird neue Formulare und viel Bürokratie nach sich ziehen. Ob die Anlageberatung besser ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel