Banken müssen in Zukunft jedes Beratungsgespräch zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren schriftlich festhalten. Verbraucherschützer halten das für einen richtigen Schritt. Ob die Anlageberatung besser wird, muss sich erst zeigen.
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Für Anleger, Banken und Sparkassen hat vor allem der Artikel 4, Abschnitt 6.4 große Bedeutung. Es geht um das heikle Thema, wie eine Bank Anleger berät. Am 1. Januar tritt ein neues Gesetz für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren in Kraft. Es wird neue Formulare und viel Bürokratie nach sich ziehen. Ob die Anlageberatung besser ...