Liberalisiertes Bestattungsgesetz

Basel erlaubt Rheinbestattung – aber nur in Form offener Asche

Basel erneuert das fast 100 Jahre alte Bestattungsgesetz: Künftig können Hinterbliebene am Rhein Abschied nehmen. Urnen sind bei der Bestattung allerdings verboten – aus Umweltschutzgründen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bei einer Seebestattung wird eine mit ... Urnen in Basel verboten (Symbolbild).  | Foto: Christan Beeck
Bei einer Seebestattung wird eine mit Blumen geschmückte Urne zu Wasser gelassen. Aus Umweltschutzgründen sind diese Urnen in Basel verboten (Symbolbild). Foto: Christan Beeck
Der Schweizer Kanton Basel-Stadt lässt künftig das Verstreuen der Asche im Rhein als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel