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Baugenehmigung ist in Frage gestellt

Silvia Faller

Von

Di, 02. August 2011

Buchenbach

Verwaltungsgericht Freiburg: Rundholzsortieranlage der Dold Holzwerke verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die Dold Holzwerke in Buchenbach haben...inbar mit dem gültigen Bebauungsplan.   | Foto: Silvia Faller
Die Dold Holzwerke in Buchenbach haben auf dem östlichen Teil ihres Betriebsgeländes eine Rundholzsortieranlage errichtet, zunächst ohne Baufreigabe. Die nachträglich erteilte Genehmigung wurde nun vom Freiburger Verwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt, weil nicht vereinbar mit dem gültigen Bebauungsplan. Foto: Silvia Faller

BUCHENBACH. Der Beschluss des Freiburger Verwaltungsgerichts (VG) ist unmissverständlich: Die Genehmigung einer Rundholzsortieranlage auf dem Betriebsgelände der Dold Holzwerke GmbH ist rechtswidrig. Denn sie verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof". Werner Spieth, der unmittelbar an der östlichen Grenze zum Dold-Betriebsgelände wohnt, hatte der Freigabe widersprochen und beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Dass die Rundholzsortieranlage nicht mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vereinbar ist, war der Baurechtsbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bewusst, als sie am 4. Februar die Freigabe erteilt hatte. "In der Gesamtschau waren wir jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Befreiung möglich ist", erklärt der Baudezernent Franz Lögler.
Für die Behörde ...

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