Baugenehmigung ist in Frage gestellt
Verwaltungsgericht Freiburg: Rundholzsortieranlage der Dold Holzwerke verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.
BUCHENBACH. Der Beschluss des Freiburger Verwaltungsgerichts (VG) ist unmissverständlich: Die Genehmigung einer Rundholzsortieranlage auf dem Betriebsgelände der Dold Holzwerke GmbH ist rechtswidrig. Denn sie verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof". Werner Spieth, der unmittelbar an der östlichen Grenze zum Dold-Betriebsgelände wohnt, hatte der Freigabe widersprochen und beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Dass die Rundholzsortieranlage nicht mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vereinbar ist, war der Baurechtsbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bewusst, als sie am 4. Februar die Freigabe erteilt hatte. "In der Gesamtschau waren wir jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Befreiung möglich ist", erklärt der Baudezernent Franz Lögler.Für die Behörde ...