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Befangen oder nicht? Dies ist eine Frage, über die die Vertreterin von Amtsgerichtsdirektorin Susanne Lämmlin-Daun entscheiden muss, nachdem der Rechtsanwalt des Nebenklägers die St. Blasier Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte. Zugrunde liegt dem ein Strafverfahren gegen einen 25-Jährigen, dem ...