Kommentar

Bei Kindern und Jugendlichen ist das Jugendamt gefragt und nicht der Staatsanwalt

BZ-Plus Aus der CDU kommt der Vorstoß, das Strafmündigkeitsalter zu senken. Dabei macht die bisherige Regelung durchaus Sinn. Den Jugendämtern stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, mit gewalttätigen Kindern umzugehen.  

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Sind Kinder außer Rand und Band? Stehlen, morden und brandschatzen ...

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Schlagworte: Marion Gentges, Carsten Linnemann