Berufung nach Urteil wegen fahrlässigen Bankrotts

Amtsgericht Kenzingen verurteilt gescheiterten Bauunternehmer zu Geldstrafe / Anwalt verweist auf Befriedigung der Gläubiger.  

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KENZINGEN. Wegen fahrlässigen Bankrotts verurteilte Richterin Beate Bezold einen gescheiterten Bauunternehmer aus der Region zu 7500 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung hatte eine Einstellung des Verfahrens gefordert und inzwischen beim Amtsgericht Berufung eingelegt.
Dabei ging es weniger um das Geld. Der Anwalt des Angeklagten versuchte ...

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