Landgericht Freiburg

Berufungsverhandlung: Ex-Anwalt muss wegen Meineids ins Gefängnis

Berufungsgericht bestätigt Freiheitsstrafe ohne Bewährung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Nach 14 Verhandlungstagen hat eine Berufungskammer des Landgerichts am Mittwoch einen 65-jährigen Volljuristen und ehemaligen Rechtsanwalt aus Freiburg des Meineids und des versuchten Prozessbetrugs schuldig gesprochen. Die Strafe wurde, wie schon in erster Instanz am Amtsgericht (die BZ berichtete), auf zwei Jahre ohne Bewährung festgesetzt. Davon gilt, und das ist neu, wegen der langen, vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensdauer, ein Monat als bereits verbüßt.

Die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Susanne Müller muss den Angeklagten tief getroffen haben, da nicht nur von vorsätzlichem Meineid die Rede war, sondern auch von einem langen Missbrauch der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel