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Corona-Politik

Beschlüsse der Bund-Länder-Runde bringen Neues nur beim Testen

  • , Renate Allgöwer & dpa

  • Mo, 24. Januar 2022, 20:59 Uhr
    Deutschland

Die Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert über die Corona-Maßnahmen, verändert aber nur wenig. Keine Lockerungen, vorerst keine Verschärfungen: die Beschlüsse im Überblick.

Nicht alle, die einen PCR-Test haben wollen, können ihn derzeit bekommen.  | Foto: Christian Charisius (dpa)
Nicht alle, die einen PCR-Test haben wollen, können ihn derzeit bekommen. Foto: Christian Charisius (dpa)
"Es bleibt beim Kurs der Vorsicht." So drückte es Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach der Corona-Schalte der Ministerpräsidenten mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Montagabend aus. Die wesentlichen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz:

Testen

In einer etwas schwammigen Formulierung heißt es, die Ministerpräsidenten nähmen den Beschluss der Ländergesundheitsminister "zur Kenntnis", die verfügbaren PCR-Tests künftig auf vulnerable Gruppen und auf Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, zu konzentrieren. Das heißt, dass künftig vorzugsweise Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, in der Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dazu Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe einen PCR-Test erhalten, wenn ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Die entsprechende Anpassung der Testverordnung soll der Bundesgesundheitsminister schnell vorlegen.

Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im Vorfeld dargelegt, dass auf einen PCR-Test künftig verzichtet werden soll, wenn ein Antigen-Schnelltest positiv ausfällt oder die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt. In Hinblick auf die Priorisierung bei den PCR-Tests stellt sich aber die Frage, wie Betroffene künftig ihre Infektionen nachweisen sollen, etwa beim Arbeitgeber, und welchen rechtlichen Status der Nachweis einer Infektion mittels Schnelltest haben soll. Dazu konnte das Bundesgesundheitsministerium am Montag noch keine Details nennen. Für erkrankte Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten nun dieselben Regeln wie für alle anderen: Die Isolation nach nachgewiesener Infektion kann nach sieben Tagen durch einen negativen Antigen-Schnelltest beendet werden. Bisher war ein PCR-Test nötig.

Impfen

Erneut appellierte die Runde von Kanzler und Ministerpräsidenten an alle Bürger, eine Booster-Impfung vornehmen zu lassen, und an alle Nicht-Geimpften, sich umgehend die erste Impfung zu holen. Die Impfkampagne soll mit Radiospots und Appellen in sozialen Netzwerken intensiviert werden. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen sprachen sich für ein zentrales Impfregister aus. In einer Protokollerklärung zum Beschluss von Bund und Ländern fordern sie, kurzfristig solle zunächst ein digitaler Impfpass mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen vorgesehen werden. Es solle geprüft werden, wie dieser im Pandemiefall verpflichtend gemacht werden könne.

Wirtschaftshilfe

Durchaus kontrovers wurde die Notwendigkeit diskutiert, die Corona-Wirtschaftshilfen und die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über März hinaus zu verlängern. Die Länder befürworten das. Im Beschluss heißt es, man sei sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen entschieden werden müsse. Dazu werde die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen am 16. Februar einen Vorschlag vorlegen.

Geisterspiele

Die Vereine der Fußball-Bundesliga und anderer deutscher Profiligen müssen vorerst weiter auf eine große Zahl von Fans verzichten. Weil die Länderchefs und der Kanzler keine Lockerungen in den Blick genommen haben, bleibt es in den Profiligen im Fußball, Handball, Basketball oder Eishockey weitgehend bei Geisterspielen. Aktuell gelten für die Zulassung von Zuschauern unterschiedliche Höchstgrenzen in den Ländern. Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke kritisierte das Festhalten der Politik am Corona-Kurs und kündigte am Montagabend sogar juristische Schritte an.

Öffnungsperspektiven

Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz war spekuliert worden, ob die Politik Perspektiven für die schrittweise Rückkehr zu einem normalen Alltag aufzeigen sollte. Die Runde betonte aber ausdrücklich, dass vorerst alle einschränkenden Regelungen weiter bestehen bleiben sollen. "Kurs halten", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven erst für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung von kritischer Infrastruktur und dem Gesundheitssystem ausgeschlossen werden kann.

Umsetzung in Baden-Württemberg

Im Laufe dieser Woche will die Landesregierung ihre Coronaverordnung ändern. Ziel ist, dass die Maßnahmen in Baden-Württemberg "weitestgehend" mit dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz übereinstimmen, sagte eine Sprecherin. Das Land wird zu den Alarmstufen zurückkehren. Gegenwärtig ist die Alarmstufe II in Kraft, obwohl die Voraussetzungen bei den Krankenhauseinweisungen und der Belegung der Intensivstationen nicht gegeben waren. Die Rückkehr zum Stufensystem bedeutet nicht automatisch Lockerungen. Das Staatsministerium in Stuttgart hat bereits angekündigt, dass die Maßnahmen innerhalb der einzelnen Stufen angepasst werden.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 25. Januar 2022: PDF-Version herunterladen

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