Beschuldigte kehrt den Spieß um
Gericht sieht keine unerlaubte Entfernung vom Unfallort / Freispruch für 59-Jährige / Geschädigter will Anschuldigungen nicht auf sich sitzen lassen.
. Das Amtsgericht Bad Säckingen verhandelte gegen eine Angeklagte wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort. Nach einer mühsamen Verhandlung und viel Lärm um nichts wurde die 59-Jährige schließlich freigesprochen.
Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Februar letzten Jahres in Wehr einen Unfall verursacht und sich dann entfernt, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Geschädigte berichtete, dass die Frau ein Stoppschild missachtet und ...