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Betreutes Wohnen auch nach dem Tod

  • Fr, 29. September 2006
    Freiburg

     

Die AWO fordert in ihren Wohnanlagen auch nach dem Tod eines Menschen von dessen Angehörigen eine Betreuungspauschale.

Claudia J. ist fassungslos. Bis zum 31. Dezember soll sie als Rechtsnachfolgerin ihrer Mitte September gestorbenen Mutter die Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung in der Seniorenwohnanlage der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Merzhausen bezahlen und ebenso eine Pauschale, die ihre Mutter laut Mietvertrag für soziale Dienste vereinbart hatte.

"Sie ist doch tot und kann das alles gar nicht mehr in Anspruch nehmen", sagt Claudia J.. Das stimmt, und dennoch stellt die AWO ihre Forderung zu Recht. "Die Bewohner unserer Einrichtungen schließen mit ...

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