Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Betriebsrente erst mit 67

Das Bundesarbeitsgericht ändert die Regeln für die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge.  

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BERLIN. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsrenten an die Rente mit 67 angepasst werden können. Das ist auch der Fall, wenn in der Vereinbarung zur Betriebsrente eine Auszahlung ab 65 festgeschrieben ist. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Wer ist von der
Entscheidung betroffen?
Ganz genau weiß das niemand. Nach Schätzung von Experten werden wohl mehrere Millionen Arbeitnehmer ihre Betriebsrente in Zukunft erst erhalten, wenn sie die für sie geltende reguläre ...

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