Betrogener Ehemann zu Geldstrafe verurteilt
Bei einem Gespräch mit dem Liebhaber seiner Frau, hat der Angeklagte illegalerweise eine Schreckschusspistole bei sich gehabt – angeblich um sich zu schützen.
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BAD SÄCKINGEN. Ein gehörnter Ehemann musste sich vor Gericht verantworten, weil er im September vergangenen Jahres in Bad Säckingen seinen Nebenbuhler mit einer Pistole bedroht haben soll. Nach der Beweisaufnahme ließ die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bedrohung allerdings fallen. Übrig blieb ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wofür das Amtsgericht Bad Säckingen eine Geldstrafe von 750 Euro (15 Tagessätze à 50 Euro) festsetzte.
Der 36-Jährige hatte in einem regulären Laden eine Schreckschusspistole der Marke Walther P22, Kaliber neun Millimeter samt Munition erworben, nachdem sich sein Verdacht, seine Frau habe einen Liebhaber, bestätigt hatte. Er habe sich ...