Urteil

Bewährung für tödlichen Unfall mit Restalkohol

Wer alkoholisiert im Straßenverkehr einen Menschen tötet, muss im Landgerichtsbezirk Freiburg mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Es sei denn, die Strafe würde dem Einzelfall nicht gerecht.  

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Eine 54 Jahre alte Autofahrerin starb bei dem Unfall.  | Foto: Patrick Seeger
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