Urteil
Bewährungsstrafe für die Unterschlagung von 119.000 Euro
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadtkasse Freiburg muss nicht ins Gefängnis, obwohl sie 119.000 Euro unterschlagen hat. Das hat eine Berufungskammer des Landgerichts entschieden und eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt.
Fr, 3. Jun 2016, 10:14 Uhr
Freiburg
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