Wieder in staatlicher Hand
Bewähungs- und Gerichtshilfe wird umstrukturiert
Bewährung- und Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich werden zu Anstalt öffentlichen Rechts.
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Die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg liegen ab Januar 2017 wieder in staatlicher Hand. Damit endet die Auslagerung in private Trägerschaft. Nach zehn Jahren wird aus der Neustart gGmbH die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg, eine Anstalt öffentlichen Rechts. In Freiburg bleibt indes Vieles beim Alten.
"Es gibt durch den Wechsel keine spannenden Neuerungen", erklärt Peter Wack, Leiter der Freiburger Einrichtung. Der Standort in der Dreisamstraße bleibt ...