Birken dürfen bleiben

Ordnungsgemäß angepflanzte Bäume müssen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Nachbarn viel Arbeit bereiten.  

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Die drei Birken (rechts) auf einem Grundstück in Heimsheim  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Die drei Birken (rechts) auf einem Grundstück in Heimsheim Foto: Marijan Murat (dpa)

KARLSRUHE. Grundstückseigentümer müssen Birken auf dem Nachbargrundstück dulden, auch wenn deren Pollen, Blüten und Laub herübergeweht werden. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Entscheidend ist, dass ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten ist.

Konkret ging es um drei Birken in Heimsheim bei Stuttgart. Sie stehen im Garten eines Einfamilienhauses und sind inzwischen mehr als 18 Meter hoch. Nebenan wohnt die ...

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