Bislang keine Klage gegen Störerin der AfD-Schifffahrt in Breisach
Ob die Störung der AfD-Schifffahrt am 14. Juli auf dem Rhein ein juristisches Nachspiel hat, ist derzeit offen. Von drei Vorwürfen gegen eine AfD-Gegnerin ist nur eine Beleidigung übrig geblieben.
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Es ist unklar, ob die Frau juristisch belangt wird, die im Juli eine AfD-Veranstaltung zu stören versucht hat. Die 34-Jährige war kurz vor Ablegen des Schiffes am Rhein von Security-Mitarbeitern von Bord geführt worden. Die AfD warf ihr dabei vor, im ...