Wer Naziparolen in englischer Sprache benutzt, macht sich nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Übersetze Parolen sind indes nicht unbedingt erlaubt.
KARLSRUHE. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte in Betracht. "Blood and Honour" stand auf 100 T-Shirts, mit denen der ...