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Urteil

Blood and Honour: BGH lässt NS-Parole auf Englisch zu

Christian Rath
  • Fr, 14. August 2009, 00:21 Uhr
    Deutschland

     

Wer Naziparolen in englischer Sprache benutzt, macht sich nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Übersetze Parolen sind indes nicht unbedingt erlaubt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.  | Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: dpa
KARLSRUHE. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte in Betracht. "Blood and Honour" stand auf 100 T-Shirts, mit denen der ...

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