Viele Leistungen der Gemeinden werden künftig teurer – für Bürger, Vereine, Firmen. Denn die Gemeinden sollen dafür Umsatzsteuer abführen. Bötzingen will diese Steuerpflicht auf 2025 verschieben.
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Auch öffentliche Einrichtungen sollen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Diese Regelung, die Deutschland als Angleichung an EU-Recht einführt, gilt schon seit 1. Januar 2017. Für Kommunen wurde zur Umsetzung eine Frist bis Ende 2020 eingeräumt. Doch dann kam Corona, und diese Frist wurde ...