Bootsverkehr über den Rhein
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Für die Überfahrt ins schweizerische Wallbach sind gültige Papiere wie ein Reisepass, Personal- oder Zollausweis mitzunehmen, teilt die Ortsverwaltung mit. Personen, die in der Schweiz oder in Deutschland der Visumspflicht unterliegen, sei der Grenzübertritt nicht gestattet, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Organisation des Bootsverkehrs übernimmt der Pontonierfahrverein im schweizerischen Wallbach.
Die Überfahrten finden bei jedem Wetter statt. Auf Schweizer Seite sind das Café Ufer 30, das nur über die Unterdorfstraße zu erreichen ist, und auf deutscher Seite das Café beim Müllmuseum geöffnet.