Brosius-Gersdorf will an Kandidatur festhalten

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Die von Teilen der Union als Bundesverfassungsrichterin abgelehnte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ist in einem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Kurzgutachten vom Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens entlastet worden. "Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben", erklärten die Stuttgarter Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben zu dem Plagiatsverdacht.

Die Staatsrechtlerin hält vorerst an ihrer Kandidatur fest. Sollte dem Gericht durch die Debatte um die geplatzte Richterwahl aber Schaden drohen, würde sie sofort verzichten, sagte sie im ZDF. Brosius-Gersdorf betonte, es gehe nicht mehr nur um sie. "Es geht auch darum, was passiert, wenn sich solche Kampagnen, und es war in Teilen eine Kampagne, durchsetzen, was das mit uns macht, was das mit dem Land macht, mit unserer Demokratie".
Schlagworte: Peter Sieben, Michael Quaas, Frauke Brosius-Gersdorf
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