Brüssel verbietet drei Insektengifte auf den Äckern

Wegen des Risikos für Bienen dürfen diese Neonikotinoide künftig nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden.  

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Biene bei der Arbeit  | Foto: Adobe.Stock.com
Biene bei der Arbeit Foto: Adobe.Stock.com
BRÜSSEL. Drei Schädlingsbekämpfungsmittel auf der Basis von Nervengift werden in der EU im Freiland verboten. Die drei Insektenkiller aus der Gruppe der sogenannten Neonikotinoide sind künftig nur noch in Gewächshäusern erlaubt. Das entschied am Freitag der zuständige Fachausschuss der Mitgliedsstaaten.

Gleich in der ersten Abstimmung fand sich die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Es geht um Clothianidin und Imidacloprid der Firma Bayer (Leverkusen) und um Thiamethoxam vom Basler Konzern Syngenta. Die Entscheidung hätte eigentlich im Dezember fallen sollen, wurde dann aber verschoben, um die Veröffentlichung der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abzuwarten. Diese EU-Agentur fällt ihr Urteil auf der Grundlage von Daten, die von den Herstellern selbst zur Verfügung gestellt werden.

Schon 2013 wurde die Zulassung dieser Gifte aus einer relativ neuen Gruppe von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf der Basis von Nervengift stark eingeschränkt. Sie dürfen seither nur in Gewächshäusern sowie auf Obstbäumen vor der Blüte und bei Knollengewächsen wie Kartoffeln oder Zuckerrüben eingesetzt werden, die als unattraktiv für Bienen und Hummeln gelten. 2016 erklärte die EFSA aber, dass aus ihrer Sicht jeder Gebrauch der Mittel – egal in welcher Form und in welcher Phase des Pflanzenwachstums – "ein hohes Risiko für Bienen darstellt oder dass ein hohes Risiko zumindest nicht ausgeschlossen werden kann". Die Behörde muss darauf achten, ihre Entscheidungen wasserdicht zu formulieren, da sie für die betroffenen Unternehmen enorme wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Bayer und Syngenta haben vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Eine Entscheidung wird im Lauf dieses Jahres erwartet.

Doch weder die EFSA noch die EU-Kommission waren bereit, den Richterspruch abzuwarten. Denn trotz des Teilverbots sind die Schäden bei Wildbienen und Zuchtbienen schon jetzt enorm. Die Gifte beeinträchtigen das Lernvermögen und den Orientierungssinn der Insekten und tragen so dazu bei, dass immer mehr Schwärme verschwinden. Eine weitere Ursache ist nach Ansicht von Wissenschaftlern, dass es durch radikale Unkrautvernichter wie Glyphosat kaum mehr Unkräuter auf den Feldern gibt und bunt bewachsene Feldränder in Europa zur Seltenheit geworden sind. Die Insekten finden nicht mehr genug Nahrung. Jetzt wird aus dem Teilverbot ein Totalverbot im Freiland. Umweltverbände wie Greenpeace bejubelten am Freitag die Entscheidung, die so eindeutig nicht erwartet worden war. Noch am Vortag hatten sich nur Deutschland, Frankreich, Großbritannien und acht kleine EU-Länder zum Totalverbot bekannt. Damit wäre die erforderliche Mehrheit von Ländern, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, verfehlt worden.

Greenpeace warnt aber ebenso wie die Grünen im Europaparlament, das Verbot könne nur ein erster Schritt sein. Zum einen dürften die Mittel auch in Gewächshäusern nicht mehr eingesetzt werden. Zum anderen gebe es noch eine Vielzahl ähnlicher Stoffe, die weiterhin in der EU erlaubt seien. "Ich werde mich im Pestizid-Sonderausschuss dafür einsetzen, dass künftig das Vorsorgeprinzip früher angewendet wird und nicht erst, wenn drei Viertel der Insekten verschwunden sind. Es sind noch zu viele Pestizide am Markt, bei denen es massive Lücken in der Risikobewertung gibt", sagte die Grünen-EU-Abgeordnete und Landwirtin Maria Heubuch.

Dem Deutschen Bauernverband hingegen geht das Verbot schon jetzt zu weit. Auch Produzent Bayer sagt: "Die Entscheidung wird die Möglichkeiten europäischer Landwirte, gegen verheerende Schädlinge vorzugehen, weiter einschränken." Hobbygärtnern sind die drei Stoffe bereits verboten.
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