A16

Büroleiterstelle sorgt für Furore – Vergleich mit anderen Amtsleitern

Die Beförderung von OB Salomons Büroleiterin Helga Mayer hat für Aufsehen gesorgt. Wir erklären Ihnen ihren Job und ihre Einstufung – und nehmen die der anderen Amtsleiter unter die Lupe.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wie sind die Chefsessel im Rathaus dotiert?  | Foto: Ingo Schneider
Wie sind die Chefsessel im Rathaus dotiert? Foto: Ingo Schneider
Das Eine ist der Eklat im Gemeinderat um die Beförderung der Leiterin des OB-Büros – das andere der Job selbst: Er hat schon seit vielen Jahren die Besoldungsstufe A 16. Damit steht er auf einer Stufe mit den Chefposten der Polizeidirektion und des Finanzamts Freiburg. Auch einige Leiter von Ämtern im Rathaus sind gleich eingruppiert – von wichtigen und nicht so wichtigen. Die Recherche zeigt: Im Vergleich mit anderen Städten liegt Freiburg bei seinen Topleuten mal drunter, mal drüber.
PROMINENTE VORGÄNGER
Es war der damalige Oberbürgermeister Rolf Böhme, der 1985 eine solche Stabsstelle in seinem Büro eingeführt hat. In den anderen Dezernaten gab es damals schon eine Büroleitung zur Koordination der Arbeit mit den einzelnen Ämtern. Zunächst firmierte die Stelle im OB-Dezernat als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel