Gehölzpflege

Büsche und Bäume dürfen im Kreis Lörrach nur noch im Februar geschnitten werden

Bis Ende Februar können Büsche, Sträucher und Hecken geschnitten werden. Dann endet die Vegetationsruhe und es gilt Brutschutz für Vögel.  

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Damit Vögel wie der Feldsperling im Fr... gibt es ab 1. März ein Rodungsverbot.  | Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Damit Vögel wie der Feldsperling im Frühling in aller Ruhe in den Gehölzen Nester bauen und brüten können, gibt es ab 1. März ein Rodungsverbot. Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lörrach empfiehlt, anstehende Gartenarbeit noch rechtzeitig vor Beginn der Vegetationszeit ...

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