Die Bundesregierung will teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern von Anfang 2019 an ein Rückkehrrecht in die Vollzeit einräumen. Die Bundesagentur für Arbeit findet das eine gute Idee.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält das von der Großen Koalition geplante Rückkehrrecht für Teilzeitkräfte in Vollzeit prinzipiell für sinnvoll. "Wenn das Rückkehrrecht maßvoll ausgestaltet wird, wonach es jetzt aussieht, ist das eine vernünftige Sache. Sowohl Beschäftigte wie Wirtschaft profitieren von einer höheren Flexibilität", sagte der ...