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Urteil

Bundesarbeitsgericht erschwert Überwachung von Mitarbeitern

Christian Rath
  • Fr, 20. Februar 2015, 00:05 Uhr
    Wirtschaft

Ein Arbeitgeber aus Münster hat seine krankgeschriebene Sekretärin beschatten und filmen lassen. Nun erklärte das Bundesarbeitsgericht den Einsatz des Detektivs für rechtswidrig.

Detektive dürfen nicht einfach Beschäftigten nachspähen.  | Foto: dpa
Detektive dürfen nicht einfach Beschäftigten nachspähen. Foto: dpa
ERFURT. Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nur bei einem konkreten Betrugsverdacht per Detektiv überwachen lassen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall aus Münster. Im ...

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