Ein Arbeitgeber aus Münster hat seine krankgeschriebene Sekretärin beschatten und filmen lassen. Nun erklärte das Bundesarbeitsgericht den Einsatz des Detektivs für rechtswidrig.
ERFURT. Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nur bei einem konkreten Betrugsverdacht per Detektiv überwachen lassen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall aus Münster. Im ...