Der Bundesfinanzhof in München hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts.
Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Der Bundesfinanzhof ...