Bundesgericht hebt Urteil auf gegen Schützen
Rechtsgrundsätze verletzt.
sda
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BASEL (sda). Das Schweizerische Bundesgericht hat das Urteil des Basler Appellationsgerichts im Fall eines Schusses vor dem Hotel "Basel" im Jahr 2007 kassiert. Das Appellationsgericht sah darin einen Mordversuch. Laut dem Bundesgericht verletzte es dabei aber mehrere Rechtsgrundsätze.
Das Appellationsgericht fällte sein Urteil im vergangenen Januar, wobei es auch die vom Strafgericht auferlegten elf Jahre Freiheitsstrafe ...