Unverständnis von BDZV
Bundesgerichtshof: Werbeblocker für Webseiten sind zulässig
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die Blockade "nerviger Werbung" im Internet kein unlauterer Wettbewerb ist. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger reagiert mit Unverständnis.
Do, 19. Apr 2018, 22:01 Uhr
Computer & Medien
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