Die Reform des Wahlrechts kommt im Bundestag nicht voran, aber in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gewährt betreuten Behinderten und psychisch kranken Straftätern ein Stimmrecht.
Während die Reform des Wahlrechts im Bundestag nicht vorankommt, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Fakten geschaffen. Die bisherigen Regelungen zum Wahlrechtsausschluss bestimmter Behinderter und psychisch Kranker wurden für nichtig erklärt – mit sofortiger Wirkung. ...