Die Reform des Wahlrechts kommt im Bundestag nicht voran, aber in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gewährt betreuten Behinderten und psychisch kranken Straftätern ein Stimmrecht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wer an einer Wahl teilnehmen kann und wer nicht, muss neu geregelt werden. Foto: Peter Endig
Während die Reform des Wahlrechts im Bundestag nicht vorankommt, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Fakten geschaffen. Die bisherigen Regelungen zum Wahlrechtsausschluss bestimmter Behinderter und psychisch Kranker wurden für nichtig erklärt – mit sofortiger Wirkung. ...