Das Bundesverfassungsgericht billigt vorerst die Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus und die damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen. Ein Mann aus Bayern hatte dagegen geklagt.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat angesichts der Corona-Pandemie Vorrang vor dem Schutz persönlicher Freiheiten. Das ist der Grundgedanke einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-bedingten Schutzmaßnahmen. ...