Bundesverfassungsgericht entscheidet: Gesundheit geht vor Freiheit
Das Bundesverfassungsgericht billigt vorerst die Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus und die damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen. Ein Mann aus Bayern hatte dagegen geklagt.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat angesichts der Corona-Pandemie Vorrang vor dem Schutz persönlicher Freiheiten. Das ist der Grundgedanke einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-bedingten Schutzmaßnahmen. ...