Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu in Waldgebieten sei verfassungswidrig.
Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hatten dabei neun Thüringer Waldeigentümer. Der Thüringer Landtag beschloss im Dezember 2020 einstimmig eine Ergänzung zum Thüringer Waldgesetz, wonach in Thüringer Wäldern keine neuen Windräder gebaut werden ...