Buße für Basler Großrätin wegen Verstoß gegen Corona-Regeln
Eine Gruppe um die Basler Großrätin Tonja Zürich missachtete bei einer 1. Mai-Kundgebung 2020 Teile der Corona-Verordnung. Das ahndet das Basler Strafgericht mit einem Bußgeld von 100 Franken.
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Das Basler Strafgericht hat am Mittwoch die Großrätin Tonja Zürcher von der linksalternativen Liste (Basta!) und fünf weitere Personen wegen eines Verstoßes gegen die Covid-Verordnung verurteilt. Grund war die Teilnahme an einer ...