Eine Gruppe um die Basler Großrätin Tonja Zürich missachtete bei einer 1. Mai-Kundgebung 2020 Teile der Corona-Verordnung. Das ahndet das Basler Strafgericht mit einem Bußgeld von 100 Franken.
Das Basler Strafgericht hat am Mittwoch die Großrätin Tonja Zürcher von der linksalternativen Liste (Basta!) und fünf weitere Personen wegen eines Verstoßes gegen die Covid-Verordnung verurteilt. Grund war die Teilnahme an einer ...