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Caroline und die Paparazzi

Christian Rath
  • Mi, 19. März 2008
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Wie das Verfassungsgericht Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht zugleich fördert.

Journalisten sollen Missstände anprangern und die Bürger über den Lauf der Welt informieren. Gehört dazu auch das Privatleben von Adligen und Fußballstars? Das Verfassungsgericht beantwortet diese Frage traditionell mit "ja". Am Dienstag hat es seine Rechtsprechung zu Promi-Fotos ausgewogen weiterentwickelt.

Die Verfassungsrichter bekräftigten, dass auch Beiträge, die auf den ersten Blick nur der Unterhaltung dienen, wichtige Beiträge zur Meinungsbildung leisten. Schließlich stünden gerade ...

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