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Kommentar

Corona-Beschlüsse des Verfassungsgerichts verschaffen dem Staat Spielraum

Christian Rath

Von

Di, 30. November 2021 um 19:43 Uhr

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BZ-Plus Der Ausgleich zwischen Gesundheit der Bevölkerung und allgemeiner Handlungsfreiheit ist gelungen. Die Corona-Entscheidungen der Verfassungsrichter geben Orientierung – über den Anlass hinaus.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. (Symbolbild)  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. (Symbolbild) Foto: Uli Deck (dpa)
Was hat Vorrang – die Gesundheit der Bevölkerung oder die allgemeine Handlungsfreiheit? Wer das Bundesverfassungsgericht kennt, weiß, dass es hierauf keine einfache Antwort gibt. Beides sind wichtige Verfassungswerte, deshalb muss der Gesetzgeber immer nach einem angemessenen Ausgleich suchen.
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