Im Prozess um eine mutmaßlich illegale Abschaltvorrichtung für ein Dieselfahrzeug ist die Entscheidung ergangen. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelt zurück.
Die Daimler AG muss den beanstandeten Van der V-Klasse zurücknehmen und 51.600 Euro erstatten. Der Kläger muss allerdings 17.500 Euro für die Nutzung des Fahrzeugs seit dem Kauf sowie einen Anteil von 30 ...