Auch beim Honorar für Architekten gibt es trotz Preisgarantien Verhandlungsspielräume.
Den Architekten kann sich ein Bauherr aussuchen. Dessen Honorare nicht. Die sind sozusagen gesetzlich vorgeschrieben; Vater Staat diktiert die Preise. Auf der einen Seite möchte man durch zwingendes Preisrecht einen ruinösen ...