Dienstwagenprivileg

Das Dienstfahrrad ist nun steuerlich besser gestellt

Das Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für alle Zweiräder / Ein Freiburger Unternehmer hat lange dafür gekämpft.  

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  | Foto: Ingo Schneider
Foto: Ingo Schneider
FREIBURG. Das Dienstwagenprivileg gilt nun auch für Fahrräder, selbst für solche mit elektrischem Antrieb oder Hilfsmotor. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen. Die neue Regel greift rückwirkend für das ganze Jahr 2012. Dass es zu dieser Reform kam, geht vor allem auf die Initiative einer ...

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