Freispruch für 19-Jährigen / Die Vorwürfe der Falschaussage und Sachbeschädigung waren nicht eindeutig zu beweisen.
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Drei Verhandlungen vor dem Amtsgericht waren nötig, um zum Urteil zu kommen, ob ein 19-Jähriger aus einer Umlandgemeinde einen Gartenzaun eingetreten hatte und wie seine Falschaussage gegenüber der Polizei und die spätere Richtigstellung zu bewerten seien. "Ich hab den Eindruck, ich bin hier massivst angelogen worden", sagte Richterin ...