Landgericht bestätigt in der Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichts Lahr wegen gefährlicher Körperverletzung.
OFFENBURG/LAHR. Alle Verschleppungsmanöver der Angeklagten nutzten nichts: Die vierte Kleine Strafkammer beim Landgericht Offenburg hat die Berufung der 39-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Lahr, das gegen sie wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von ...